KANZLEIPROFIL
Die Arbeitsrechtskanzlei wurde 1983 von Johannes Filzek gegründet.
Dietmar Gatzky ist Partner seit 1987.
Das Selbstverständnis der Kanzlei ist die Wahrnehmung von Arbeitnehmerinteressen. Sie befasst sich insbesondere mit der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Betriebsräten, sowohl auf betrieblicher Ebene, vor der Einigungsstelle, als auch vor den Arbeitsgerichten im Rahmen von Beschlussverfahren.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Individualarbeitsrecht mit allen Verästelungen, vor allem dem Kündigungsschutzrecht.
Der Wirkungskreis der Kanzlei liegt hauptsächlich in Baden-Württemberg, vornehmlich in den Räumen Stuttgart, Esslingen, Göppingen, Waiblingen, Ulm, Schwäbisch Gmünd, Schwäbisch Hall, Heidenheim, Ravensburg, Singen, Villingen-Schwenningen, Reutlingen etc. Vereinzelt werden auch Betriebsräte namhafter Firmen außerhalb dieser Gebiete betreut.
Das renommierte JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien verzeichnet Filzek & Gatzky seit 1999 unter den führenden Arbeitsrechtlern auf Arbeitnehmerseite in Deutschland.
Im aktuellen Juve Handbuch 2006/2007, 9. Auflage, findet sich die Kanzlei unter den führenden Rechtsanwälten auf Arbeitnehmerseite.